Allgemeine Mietbedingungen

 

Allgemeine Mietbedingungen (Fassung vom 01.09.2000)

1. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, das Gerät ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und es nach Beendigung der Mietzeit gesäubert zurückzusenden.

2. Mängel sind spätestens bei Übergabe des Gerätes zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Feststellung. Die Kosten zur Behebung etwaiger vom Vermieter zu vertretender und von ihm anerkannte Mängel an der Mietsache trägt der Vermieter. Er kann die Beseitigung der von ihm anerkannten Mängel auch durch den Mieter vornehmen lassen, in diesem Fall trägt der Vermieter höchstens die Kosten für die Instandsetzung, wie sie Ihm selbst entstanden wären. Alle weitergehenden Schadensansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3. Über Schäden und Havarien an dem Gerät hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.

4. Für Schäden und Havarien, die durch Bedienungsfehler des Mieters oder seiner Beauftragten bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung verursacht werden, trägt der Mieter die Kosten.

5. Für den Verlust, Transportschäden, Baustellengewaltschäden, Beschädigungen durch Dritte und zufälligen Untergang haftet der Mieter, soweit diese nicht durch die Versicherung des Vermieters gedeckt ist.

6. Für Ausfallzeiten durch Schlechtwetter und Reparaturen besteht kein Anspruch.

7. Für Reifenschäden, Plattfüße, zerstörte Decken haftet der Mieter.

8. Der Mietpreis versteht sich ohne Kosten für Ver- und Entladung, Frachten und Transport bei Hin- und Rücklieferung, Gestellung von Betriebskosten und Personal.

9. Mit der Abholung / Absendung, auch wenn der Transport mit Fahrzeugen des Vermieters durchgeführt wird, geht die Gefahr der Beförderung auf den Mieter über.

10. Der Mieter ist verpflichtet a.) das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. b.) täglich Motorenöl- und Kühlflüssigkeitsstände zu überprüfen, durch zu geringe Flüssigkeitsstände verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters. c.) für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes zu sorgen. Bei einer Mietdauer von mehr als 150 Betriebsstunden gehen die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen zu Lasten des Mieters. d.) alle notwendigen Instandsetzungen für die Inbetriebhaltung sofort sach- und fachgerecht durchführen zu lassen, ab 150 Betriebsstunden Mietdauer ebenfalls auf Kosten des Mieters.

11. Bei der Rückgabe des Mietgerätes erfolgt zunächst eine vorläufige Kontrolle. Wir behalten uns das Recht vor, Fehlmengen, Reinigung und Reparaturen dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

12. Bei Verletzung der Unterhaltspflicht des Mieters trägt der Mieter die Kosten für die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten.

13. Der Mieter darf einem Dritten weder das Gerät zur Nutzung überlassen, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen.

14. Dem Vertrag werden die jeweils am Tage der Anmietung gültigen Preise zugrunde gelegt.

15. Die Tagesmiete wird auf der Grundlage einer normalen Schichtzeit von 8 Stunden berechnet. Jede weitere Betriebsstunde wird 1/8 der Tagesmiete berechnet.

16. Die Mindestmiete beträgt 1 Tag. Die Berechnung beginnt am Tage der Auslieferung und endet am Tage der Abholung bzw. Rücklieferung an unser Lager.

17. Die Kosten für Betriebsmittel trägt der Mieter.

18. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten.

19. Die Miete und die Nebenkosten sind spätestens bei Übergabe des Gerätes im voraus zu zahlen, wenn keine anderweitige Vereinbarung besteht. Forderungen des Vermieters sind mit 4 % Zinsen über dem Diskontsatz, mindestens aber 9 % zu verzinsen, außerdem trägt der Mieter sämtliche Mahn- und Inkassokosten.

20. Zahlt der Mieter das Entgelt nicht vereinbarungsgemäß oder kommt er aus anderen zwischen ihm und uns bestehenden Geschäften in Zahlungsverzug oder machen andere wichtige Gründe uns die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar, so sind wir berechtigt den Mietgegenstand ohne Anrufung des Gerichts wieder an uns zu nehmen. Der Mieter ist verpflichtet, den Zutritt zum Mietgegenstand und den Abtransport zu dulden. Der Mieter verzichtet auf sein Widerspruchsrecht als Besitzer. Entstehen dem Vermieter aus vorzeitiger Beendigung der vereinbarten Mietdauer Kosten und anderer nachweisbarer Schaden, so hat der Mieter hierfür Ersatz zu leisten.

21. Der Mieter ist zur Aufrechnung, Rückhaltung oder Minderung auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

22. In Höhe der Mietforderung tritt der Mieter seine bestehenden und künftigen Werklohnforderungen gegenüber Bauherren / Auftraggebern sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

23. Der gesetzliche Vertreter des Mieters (z. B. einer GmbH der Geschäftsführer) haftet selbstschuldnerisch und persönlich für die Einhaltung der vorstehend genannten Mietbedingungen, insbesondere für die Zahlung der aus diesem Vertrag entstehenden Forderungen.

24. Als Gerichtsstand wird – auch für Wechsel und Schecklagen – Chemnitz vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Mieter auch an seinen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz zu verklagen.